Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Teilnahmebedingungen für offene Veranstaltungen, Ausbildungen und Weiterbildungen der Heldentaten-Akademie
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Teilnahme an offenen Präsenz-Seminaren, Fort- und Weiterbildungen, Online-Ausbildungen, Coachings, Fachtagen, Kongressen sowie sonstigen eigenen Bildungsveranstaltungen der Heldentaten-Akademie, Inhaber Andreas Ebenhöh, Hauptstraße 36, 65468 Trebur (nachfolgend „Akademie“ genannt).
(2) Das Bildungsangebot richtet sich sowohl an Privatpersonen/Selbstzahler (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB) als auch an berufliche Teilnehmer, Arbeitgeber, Kita-Träger, Unternehmen, Verbände und juristische Personen des öffentlichen Rechts (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB).
(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Akademie hat ihrer Geltung ausdrücklich und in Textform zugestimmt.
(4) Die Akademie ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen qualifizierte Dritte (z. B. freie Dozenten, Referenten oder Tagungsstätten) einzusetzen.
§ 2 Ausschließlich digitale Anmeldung, Buchungswege und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Veranstaltungen auf der Website, in Flyern oder Werbematerialien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern ist eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Buchung.
(2) Ausschließlich digitaler Buchungsweg: Die verbindliche Anmeldung zu Veranstaltungen erfolgt ausschließlich auf digitalem Weg über die auf der Website der Akademie integrierten Online-Formulare (z. B. via Brevo) oder über den eingebundenen Buchungs- und Zahlungsdienstleister (Eventbuddy). Anmeldungen per E-Mail, Post, Telefax oder Telefon sind ausdrücklich ausgeschlossen und werden nicht bearbeitet.
(3) Bei der Online-Anmeldung gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Hierbei ist wahrheitsgemäß anzugeben, ob die Buchung als Privatzahler (B2C) oder im Rahmen einer Kostenübernahme durch einen Arbeitgeber/Kita-Träger (B2B) erfolgt.
(4) Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der Buchung (z. B. durch eine automatische Buchungsbestätigung, Ticketgenerierung über den Zahlungsdienstleister Eventbuddy oder die elektronische Rechnungsstellung seitens der Akademie) zustande.
(5) Die Akademie behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen (z. B. bei Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl) abzulehnen.
§ 3 Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher (Privatzahler)
(1) Schließt der Teilnehmer den Vertrag als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (Privatperson/Selbstzahler) ab, steht ihm das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht zu.
(2) Ausschluss bei Arbeitgeber- und B2B-Buchungen: Bucht ein Arbeitgeber, Kita-Träger oder eine Organisation die Teilnahme für seine Mitarbeiter oder übernimmt die Kosten der Veranstaltung, handelt es sich um ein B2B-Geschäft (§ 14 BGB). In diesem Fall besteht ausdrücklich kein Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Heldentaten-Akademie, Hauptstraße 36, 65468 Trebur, E-Mail: info@heldentaten-akademie.de, Telefon: 06 14 7 / 41 86 85 1) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(3) Vorzeitiges Erlöschen bei digitalen Inhalten / Online-Ausbildungen: Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten (z. B. Online-Lernplattformen, digitale Skripte, Videokurse) vorzeitig, wenn die Akademie mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Akademie vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung sein Widerrufsrecht verliert.
§ 4 Feste Terminbindung, Ausschluss der Stornierung und Ausfallgebühr
(1) Ausschluss der ordentlichen Stornierung: Verbindlich gebuchte Veranstaltungen sind mit Vertragsschluss bzw. nach Ablauf der gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsfrist für Verbraucher (vgl. § 3) fest gebucht. Eine ordentliche Stornierung, Kündigung oder ein einseitiger Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber oder Teilnehmer ist nach Ablauf dieser Frist (bzw. für B2B-Kunden ab Vertragsschluss) ausgeschlossen.
(2) 100 % Zahlungsverpflichtung bei Nichtteilnahme oder Absage: Sagt der Auftraggeber oder Teilnehmer eine gebuchte Veranstaltung nach Ablauf der Widerrufsfrist ab, erscheint er nicht zur Veranstaltung (No-Show) oder bricht er diese vorzeitig ab, bleibt der Vergütungsanspruch der Akademie in voller Höhe (100 % der vereinbarten Teilnahmegebühr) vollumfänglich bestehen. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren oder auf Umbuchung auf einen anderen Termin besteht nicht.
(3) Begründung der Terminbindung: Die strikte Terminbindung und der Stornierungsausschluss begründen sich aus der notwendigen Planungssicherheit der Akademie sowie den verbindlichen Vorleistungen und Kapazitätsreservierungen (u. a. feste Buchungen von Tagungshotels, Tagungsräumen, Verpflegungspauschalen, Honoraren und Teilnehmerbegrenzungen).
(4) Gegennachweis ersparter Aufwendungen: Dem Auftraggeber bzw. Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass der Akademie durch die Nichtteilnahme kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich geringer ist als die vereinbarte Teilnahmegebühr (z. B. durch nachweislich vom Tagungshotel nicht in Rechnung gestellte Verpflegungskosten).
§ 5 Ersatzteilnehmer und versäumte Termine
(1) Kostenfreie Benennung von Ersatzteilnehmern: Zur Vermeidung des Verfalls der Teilnahmegebühr ist der Auftraggeber oder Teilnehmer bis zum unmittelbaren Beginn der Veranstaltung jederzeit berechtigt, einen qualifizierten Ersatzteilnehmer zu benennen. Durch die Übertragung auf einen Ersatzteilnehmer entstehen keine zusätzlichen Gebühren.
(2) Kein Anspruch bei Einzelausfällen: Das versäumte Wahrnehmen einzelner Veranstaltungstage (z. B. wegen Erkrankung oder persönlicher Verhinderung des Teilnehmers) berechtigt nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr und begründet keinen Anspruch auf Nachholung der versäumten Abschnitte.
§ 6 Absage durch die Akademie und strikter Ausschluss von Reise- und Übernachtungskosten
(1) Die Akademie ist berechtigt, offene Veranstaltungen aus wichtigen, von ihr nicht zu vertretenden Gründen (z. B. bei akuter Erkrankung des Referenten, höherer Gewalt oder bei Nichterreichen einer im Angebot genannten Mindestteilnehmerzahl) abzusagen oder zu verlegen.
(2) Der Ausfall wird den angemeldeten Teilnehmern unverzüglich mitgeteilt. Bereits an die Akademie entrichtete Teilnahmegebühren werden in voller Höhe erstattet. Alternativ kann im gegenseitigen Einvernehmen eine kostenfreie Umbuchung auf einen Ersatztermin vereinbart werden.
(3) Strikter Ausschluss von Übernachtungs- und Reisekosten: Die Akademie erbringt keine Beherbergungs- oder Beförderungsleistungen, vermittelt keine Übernachtungen und stellt keine Sonderkonditionen für Unterkünfte bereit. Im Falle einer Absage oder Verlegung einer Veranstaltung durch die Akademie übernimmt die Akademie ausdrücklich keinerlei Haftung oder Erstattung für Reise- und Übernachtungskosten des Auftraggebers oder Teilnehmers. Dies umfasst insbesondere vergeblich gebuchte Hotelzimmer, sonstige Unterkünfte, Flug- oder Bahntickets, Anfahrtspauschalen sowie Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren Dritter oder Verdienstausfallzeiten. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, sofern die Absage auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Akademie beruht.
(4) Die Akademie behält sich notwendige inhaltliche, methodische, zeitliche oder organisatorische Programmänderungen vor, soweit diese den Gesamtcharakter und den Nutzen der Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich beeinträchtigen. Ein Anspruch auf die Durchführung durch einen bestimmten Dozenten oder an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht.
§ 7 Preise, Zahlungsabwicklung und Verzug
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung im Online-Formular bzw. im Ticket-System Eventbuddy angegebenen Preise. Die Preise enthalten, sofern nicht anders ausgewiesen, die Teilnahme am Seminar, die Schulungsunterlagen sowie eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat.
(2) Die Zahlungsabwicklung erfolgt wahlweise über die im Buchungssystem Eventbuddy bereitgestellten Zahlungsarten oder per Überweisung nach Rechnungsstellung. Rechnungsbeträge sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum unter Angabe des Verwendungszwecks auf das in der Rechnung bzw. im Buchungsprozess angegebene Bankkonto zu überweisen.
(3) Nach Ablauf der 14-tägigen Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber bzw. Teilnehmer automatisch ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. Bei Verzug werden Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 288 BGB) berechnet.
(4) Für jede Mahnung nach Verzugseintritt berechnet die Akademie eine Bearbeitungspauschale von 5,00 EUR. Dem Schuldner bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines nachweisbar höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 8 Urheberrechte, Markenschutz und Lehrmaterialien
(1) Sämtliche von der Akademie bereitgestellten Unterlagen, Handouts, Präsentationen, das #Kitahelden Workbook, die #Kitahelden Musik, Audios, Videos sowie sämtliche Schulungsinhalte sind geistiges Eigentum der Akademie und urheberrechtlich geschützt.
(2) Dem Teilnehmer wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt.
(3) Jede darüber hinausgehende Nutzung – insbesondere die Vervielfältigung, Digitalisierung, Verbreitung, Veröffentlichung im Internet oder Intranet, die gewerbliche Nutzung sowie die Weitergabe an Nicht-Teilnehmer oder Dritte (z. B. Kolleginnen in der Einrichtung) – ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Akademie strikt untersagt.
(4) Das Anfertigen von eigenen Bild-, Video- oder Tonaufnahmen durch Teilnehmende während der Veranstaltungen ist ohne vorherige Genehmigung der Akademie untersagt.
§ 9 Bild-, Video- und Tonaufnahmen durch die Akademie
(1) Bei öffentlichen Präsenzveranstaltungen fertigt die Akademie gelegentlich Übersichtsaufnahmen (Fotos/Videos) zum Zwecke der Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit (z. B. für die Website, Social Media oder Flyer) an. Dies geschieht auf Grundlage berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
(2) Aufnahmen, bei denen einzelne Personen im Fokus stehen (Porträts), sowie eine kommerzielle Nutzung von Aufnahmen einzelner Teilnehmender erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer separaten, freiwilligen Einwilligung der Betroffenen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
§ 10 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Die Akademie wählt Referenten und Inhalte mit größter Sorgfalt aus. Für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Schulungsunterlagen sowie für das Erreichen eines bestimmten Lern- oder Qualifikationsziels übernimmt die Akademie jedoch keine Gewähr. Die praktische Umsetzung der vermittelten Inhalte obliegt der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers.
(2) Die Akademie haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Akademie oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) haftet die Akademie beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
(4) Für mitgebrachte Wertgegenstände, Kleidung oder persönliche Gegenstände übernimmt die Akademie in den Veranstaltungsräumen keine Haftung. Ebenso wird keine Haftung für Unfälle auf dem Hin- und Rückweg zum Veranstaltungsort übernommen.
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgt unter strikter Einhaltung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Ausführliche Informationen zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie zu genutzten Online-Tools und Zahlungsanbietern (z. B. Brevo, Eventbuddy) sind in der separaten Datenschutzerklärung auf der Website der Akademie enthalten.
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (z. B. Kommunen, Kita-Träger), ist der Geschäftssitz der Akademie (Trebur) ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).
