Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Heldentaten-Akademie, Hauptstraße 36, 65468 Trebur, E-Mail: info@heldentaten-akademie.de, Telefon: 06 14 7 / 41 86 85 1) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(3) Vorzeitiges Erlöschen bei digitalen Inhalten / Online-Ausbildungen: Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten (z. B. Online-Lernplattformen, digitale Skripte, Videokurse) vorzeitig, wenn die Akademie mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Akademie vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung sein Widerrufsrecht verliert.
§ 4 Feste Terminbindung, Ausschluss der Stornierung und Ausfallgebühr
(1) Ausschluss der ordentlichen Stornierung: Verbindlich gebuchte Veranstaltungen sind mit Vertragsschluss bzw. nach Ablauf der gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsfrist für Verbraucher (vgl. § 3) fest gebucht. Eine ordentliche Stornierung, Kündigung oder ein einseitiger Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber oder Teilnehmer ist nach Ablauf dieser Frist (bzw. für B2B-Kunden ab Vertragsschluss) ausgeschlossen.
(2) 100 % Zahlungsverpflichtung bei Nichtteilnahme oder Absage: Sagt der Auftraggeber oder Teilnehmer eine gebuchte Veranstaltung nach Ablauf der Widerrufsfrist ab, erscheint er nicht zur Veranstaltung (No-Show) oder bricht er diese vorzeitig ab, bleibt der Vergütungsanspruch der Akademie in voller Höhe (100 % der vereinbarten Teilnahmegebühr) vollumfänglich bestehen. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren oder auf Umbuchung auf einen anderen Termin besteht nicht.
(3) Begründung der Terminbindung: Die strikte Terminbindung und der Stornierungsausschluss begründen sich aus der notwendigen Planungssicherheit der Akademie sowie den verbindlichen Vorleistungen und Kapazitätsreservierungen (u. a. feste Buchungen von Tagungshotels, Tagungsräumen, Verpflegungspauschalen, Honoraren und Teilnehmerbegrenzungen).
(4) Gegennachweis ersparter Aufwendungen: Dem Auftraggeber bzw. Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass der Akademie durch die Nichtteilnahme kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich geringer ist als die vereinbarte Teilnahmegebühr (z. B. durch nachweislich vom Tagungshotel nicht in Rechnung gestellte Verpflegungskosten).
§ 5 Ersatzteilnehmer und versäumte Termine
(1) Kostenfreie Benennung von Ersatzteilnehmern: Zur Vermeidung des Verfalls der Teilnahmegebühr ist der Auftraggeber oder Teilnehmer bis zum unmittelbaren Beginn der Veranstaltung jederzeit berechtigt, einen qualifizierten Ersatzteilnehmer zu benennen. Durch die Übertragung auf einen Ersatzteilnehmer entstehen keine zusätzlichen Gebühren.
(2) Kein Anspruch bei Einzelausfällen: Das versäumte Wahrnehmen einzelner Veranstaltungstage (z. B. wegen Erkrankung oder persönlicher Verhinderung des Teilnehmers) berechtigt nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr und begründet keinen Anspruch auf Nachholung der versäumten Abschnitte.
